Schwäbisch Gmünd (sv). Die Situation für die Unternehmen ist bundesweit besorgniserregend. Bund und Länder schnüren deshalb derzeit umfangreiche Hilfspakete für die Wirtschaft, die dringend notwendig sind. Jetzt können Unternehmen auch Direktzuschüsse beim Wirtschaftsministerium des Landes Baden-Württemberg beantragen. Das Problem bei diesem und allen anderen Hilfspaketen ist jedoch der Faktor Zeit. Bei den zuständigen Kammern werden mehrere tausend Anträge erwartet. „Genau an dieser Zeitproblematik wollen wir mit unserem Hilfsfonds „Gmünd hilft seiner Wirtschaft“ ansetzen“, so Oberbürgermeister Richard Arnold. „Gerade bei kleineren Betrieben ist die Liquidität oft sehr begrenzt, sodass in einer Notlage, wie sie momentan die Corona-Krise darstellt, schnell eine Zahlungsunfähigkeit auftritt. „Wir müssen unseren Betrieben jetzt unter die Arme greifen und mit einer unkomplizierten und ganz schnellen Lösung Liquiditätsengpässe beseitigen“, so Arnold weiter. Die Fraktionen des Gmünder Gemeinderates haben in einer Telefonkonferenz am Mittwochnachmittag der Soforthilfe zugestimmt und die Bedeutung einer solchen Unterstützung des Wirtschaftsstandorts Schwäbisch Gmünd deutlich unterstrichen.
Antragsberechtigt sind Kleinbetriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern, vor allem auch Händler und Gastronomen, Selbstständige und Start-Ups, die aufgrund der Corona-Krise in akute Zahlungsschwierigkeiten kommen. Der Sitz des Unternehmens muss dabei in Schwäbisch Gmünd sein.
Eine zentrale Anlaufstelle für Betroffene wird bei der städtischen Wirtschaftsförderung eingerichtet. Deren Leiter, Wirtschaftsförderer Alexander Groll, unterstreicht: „Unsere Hotline ist mehrfach besetzt, sodass wir so viele Beratungen wie möglich durchführen können.“ Genau hierzu rät die Stadtverwaltung in einem ersten Schritt. Die betroffenen Betriebe, Selbstständigen und Start-Ups sollen sich bei der Hotline melden und beraten lassen. „Es gibt mittlerweile sehr viele Finanzhilfen seitens der Bundes- und Landesregierung. Jeden Tag kommen neue hinzu. Den Überblick zu behalten ist hierbei sehr schwierig. Das Team der Wirtschaftsförderung kann die Betroffenen hierbei unterstützen und beraten“, erklärt Alexander Groll. Vor einer Antragstellung für den Hilfsfonds „Gmünd hilft seiner Wirtschaft“ wird eine telefonische Beratung über die Hotline dringend empfohlen. Zentrale Ansprechpartner in der Hotline sind Alexander Groll, Carmen Bäuml und Simone Klaus. Sollten Betriebe trotz finanziellen Hilfsmöglichkeiten durch die Bundes- und Landesregierung in Liquiditätsschwierigkeiten stecken, kann auf den Hilfsfonds der Stadt Schwäbisch Gmünd zurückgegriffen werden. Aus diesem werden zinslose Darlehen oder in begründeten Einzelfällen Zuschüsse für die Begleichung der Rückstände oder Übernahme von Mieten, Mietnebenkosten, Personalkosten, Strom- / Wasser- / Gasabschlägen, Sondernutzungsgebühren, kommunalen Steuern, Gestattungen oder Ähnlichem bis zu einer Höhe von 2.500 € gewährt. „Wir garantieren eine sehr schnelle Bearbeitungszeit der Anträge und der folgenden Auszahlung der finanziellen Hilfen. Dadurch können wir als Kommune einen wertvollen Beitrag leisten, dass die Antragsteller zumindest mal ihre Fixkosten in den nächsten Wochen decken können“, bekräftigt Oberbürgermeister Arnold.
Die Hotline „Gmünd hilft seiner Wirtschaft“ bei der städtischen Wirtschaftsförderung ist unter der Rufnummer 07171 / 603 – 1020 zu erreichen und mehrfach besetzt. Erreichbar ist die Hotline von Montag bis Freitag, jeweils von 09:00 – 15:30 Uhr.
Alle wichtigen Informationen zu Hilfspaketen, dem Hilfsfonds „Gmünder hilft seiner Wirtschaft“ sowie das hierfür notwendige Antragsformular finden sich auf der städtischen Homepage unter dem Reiter „Wirtschaft“: https://www.schwaebisch-gmuend.de/wirtschaft.html