Schwäbisch Gmünd (sv). Über die bestehenden Vorgaben für Bestattungen und Trauungen hinaus hat das Land nun in einer aktuellen Verordnung vom 21. März die Frage von Bestattungen und Trauungen neu geregelt. In Schwäbisch Gmünd ergeben sich damit über die bestehenden Regeln hinaus folgende Änderungen und Präzisierungen:
Bestattungen:
- Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete im engsten Familien- und Freundeskreis sind erlaubt, wenn diese Feiern unter freiem Himmel mit nicht mehr als zehn teilnehmenden Personen stattfinden.
- Bei Aufbahrungen in Leichenhallen und ähnlichen Einrichtungen ist eine Besichtigung der Leiche durch mehrere Personen gleichzeitig untersagt.
- Bei allen Veranstaltungen müssen die beteiligten Personen die bestehenden, bereits geforderten Maßnahmen zum Infektionsschutz unbedingt eingehalten werden.
Trauungen, Taufen:
- unaufschiebbare religiöse und öffentliche Zeremonien, wie Taufen und Eheschließungen, sind im engsten Familien- und Freundeskreis mit nicht mehr als fünf teilnehmenden Personen gestattet.