Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Schwäbisch Gmünd ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der www.musikschule-gd.de veröffentlichten Website der Musikschule Schwäbisch Gmünd der Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseiten sind wegen der folgenden Ausnahmen nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Die Bedienung der Website über die Tastatur ist derzeit nur eingeschränkt möglich. Insbesondere ist die sichtbare Fokusanzeige nicht durchgängig vorhanden, sodass nicht jederzeit erkennbar ist, welches Element aktuell angesteuert wird. Dies erschwert die Nutzung ohne Maus erheblich. Eine Verbesserung der Tastaturbedienbarkeit ist geplant, ein genauer Zeitraum kann noch nicht genannt werden.
- Die Bereitstellung von Inhalten in Deutscher Gebärdensprache ist noch nicht vollständig umgesetzt. Für die Erklärung zur Barrierefreiheit sowie zentrale Informationsinhalte liegen derzeit noch keine Videos in Deutscher Gebärdensprache vor. Diese werden erstellt und zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt.
- Inhalte in Leichter Sprache sind derzeit noch nicht für alle wesentlichen Informationen verfügbar. Die Erstellung und Veröffentlichung entsprechender Texte ist in Arbeit und wird schrittweise umgesetzt.
- Die bereitgestellten PDF-Dokumente sind überwiegend nicht barrierefrei, zum Beispiel aufgrund fehlender Strukturierung, nicht vollständiger Tags oder fehlender Alternativtexte. Eine Überarbeitung der PDFs mit dem Ziel der Barrierefreiheit ist geplant.
Fakultativ barrierefreie Inhalte
Als alternative Zugänge zu den bereitgestellten Informationen bieten wir auf Anfrage telefonische Auskünfte oder die Bereitstellung einzelner Inhalte in barrierearmer Form per E-Mail an.
Geplante Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit
Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
- Erstellung und Veröffentlichung von Videos in Deutscher Gebärdensprache für zentrale Inhalte.
- Erstellung und Veröffentlichung von Texten in Leichter Sprache für wichtige Inhalte der Website.
- Schrittweise Überarbeitung der bestehenden PDF-Dokumente, einschließlich Strukturierung, Tagging und Ergänzung von Alternativtexten.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 11.12.2025 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 11.12.2025 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie sind auf den oben genannten Webseiten auf Inhalte gestoßen, die schwer zugänglich sind oder die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen?
Dann melden Sie sich gerne bei uns:
Amt für Medien und Kommunikation
Markus Herrmann
Pressesprecher
Haus Rettenmayr, Marktplatz 1
73525 Schwäbisch Gmünd
Telefon: 07171 603 - 1313
Telefax: 07171 603 - 1399
Für Ihre Rückmeldung schreiben Sie uns gerne eine E-Mail.
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseiten nicht barrierefrei zugänglich sind, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.