Schwäbisch Gmünd (sv). Das Land hat in einer Pressekonferenz am Sonntagnachmittag neue Vorgaben - über die bereits bestehenden Regeln im Land - für den Schutz vor Corona-Infektionen bekanntgegeben:
- In der Öffentlichkeit muss ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden.
- man darf nur noch zu zweit draußen unterwegs sein; ausgenommen sind dabei Familien und und Personen die in demselben Haushalt leben.
Die Maßnahmen gelten jetzt zunächst für zwei Wochen.
Man werde diese Regelungen nun in einer neuen Landesverordnung genau festhalten; diese gelte von 0 Uhr heute Nacht an.
Die Polizei werde die Einhaltung der Regelungen hart kontrollieren. Ministerpräsident Kretschmann verwies in der Pressekonferenz auf die bestehenden Regelungen und darauf, dass damit nun bundesweit weitgehend einheitliche Vorgaben gelten.