News

default Image

Maskenpflicht beschließt die Landesregierung ab 27. April

Sechste Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung gültig ab 27. April: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Das Kabinett hat sich auf eine Pflicht zum Tragen von sogenannten „Alltagsmasken“ beim Einkaufen und im öffentlichen Personenverkehr ab 27. April verständigt. Außerdem soll die Notfallbetreuung für Kinder ausgebaut werden.

In der vergangenen Woche hatten sich die Ministerpräsidenten und die Kanzlerin bereits darauf verständigt, den Bürgern das Tragen von sogenannten Alltagsmasken in der Öffentlichkeit dringend zu empfehlen.

Maskenpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Personenverkehr
„Konkret heißt das: wir alle sind ab kommendem Montag verpflichtet, beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln Mund und Nase zu bedecken“, so Kretschmann. Damit sei ausdrücklich kein medizinischer Mundschutz gemeint, es genüge ein Schal, Tuch oder eine selbst gemachte oder gekaufte Stoffmaske.  „In diesen Zeiten ist das Tragen einer Alltagsmaske ein Symbol der Verantwortung; es zeigt, dass wir aufeinander Acht geben und alles tun, um die Folgen der Corona-Pandemie einzudämmen“, betonte Kretschmann.

Alle Informationen zur Maskenpflicht von der Landesregierung finden Sie hier:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/landesregierung-beschliesst-maskenpflicht/