Schwäbisch Gmünd (sv). Mit der schrittweisen Lockerung der Corona-Vorgaben wird auch die Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd in zwei Stufen weitgehend zum gewohnten Angebot für die Bürgerinnen und Bürger zurückkehren.
Erste Stufe
In der ersten Stufe werden von Montag, 20. April, an einzelne Ämter und Abteilungen mit direkten Anlaufstellen für die Bürger - wie das Bürgerbüro, die Bezirksämter, das Ausländeramt/Amt für Zuwanderung, das Standesamt, das Bauordnungsamt und die Wohngeldstelle mit einer vorherigen Terminvereinbarung wieder geöffnet. Die Terminvereinbarung in dieser ersten Woche sorgt dafür, dass sich keine größeren Schlangen oder Gruppen in diesen Bereichen bilden. Mit der Lockerung ist hier mit einer erhöhten Nachfrage zu rechnen. Eine Terminvereinbarung ist dabei sowohl telefonisch, wie auch per Mail möglich. Dabei kann man sich direkt an die jeweilige Stelle - das Bürgerbüro beispielsweise per Mail über buergerbuero@schwaebisch-gmuend.de - oder über die zentrale Telefonnummer der Verwaltung unter 07171/603-0 an die Stadt wenden. Die jeweiligen Ansprechpartner finden sich auch auf der Homepage der Stadt. Für die Schulen und Kindertagesstätten gelten gesonderte Regelungen; dazu müssen noch Informationen des Landes abgewartet werden.
Zweite Stufe
In der Woche ab Montag, 27. April, hat das Gmünder Bürgerbüro wie folgt geöffnet:
Montag, Dienstag und Mittwoch 8:00 – 12:00 und 14:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag 8:00 – 12:00 und 14:00 – 18:00 Uhr
Am Freitag, 1. Mai, ist wegen des Feiertags geschlossen; am Samstag 2. Mai ist ebenfalls geschlossen.
Vom 4. Mai an ist das Bürgerbüro im Rathaus wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Der Zutritt zum Rathaus ist dabei grundsätzlich nur mit einer Schutz- oder Alltagsmaske oder einer Tuch- oder Schalbedeckung über Mund und Nase erlaubt. Es wird außerdem entsprechend auf die erhöhten Hygienevorgaben, wie Abstandhalten und Desinfektion hingewiesen.
Besonders empfohlen wird dabei eine Terminvereinbarung vorab; am besten online unter https://www.schwaebisch-gmuend.de/online-terminvereinbarung.html. Dies verhindert unnötige Schlangen und Staus im Rathaus und vermeidet für die Bürgerinnen und Bürger Wartezeiten.