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Maßvoller Umgang mit den Lockerungen der Corona-Verbote

Schwäbisch Gmünd (aok/sv). Nach dem wochenlangen Lockdown in ganz Deutschland haben sich Bund und Länder in der vergangenen Woche darauf geeinigt, erste Lockerungen zuzulassen. So erfolgten in Baden-Württemberg angesichts der aktuellen Ansteckungsrate erste Öffnungen im Handel, ab dem 4. Mai werden Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge wieder an die Schulen zurückkehren können. Um zu verhindern, dass die Zahl der Ansteckungen mit COVID-19 wieder steigt, ist all dies jedoch nur unter strengen Sicherheitsauflagen möglich.

Landrat Klaus Pavel, Klinik-Vorstand Professor Dr. Ulrich Solzbach, die Leiterin des Ostalb-Gesundheitsamtes, Dr. Ulrike Bopp-Haas, und die Vorsitzenden der Kreisärzteschaften im Ostalbkreis, Dr. Sebastian Hock und Dr. Erhard Bode, appellieren jetzt in einem gemeinsamen Aufruf an alle Bürgerinnen und Bürger, die ersten erreichten Erfolge im Kampf gegen das Corona-Virus nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen. Nach wie vor gelte es dringend, größte Vorsicht walten zu lassen und sich weiterhin an die Hygieneregeln, zu denen ab 27. April die Maskenpflicht gehört, sowie das Abstandsgebot zu halten. „Bitte lassen Sie uns das in den vergangenen Wochen Erreichte nicht durch allzu große Sorglosigkeit wieder aufs Spiel setzen! Einen Alltag, wie wir ihn aus Zeiten vor Corona kannten, wird es so lange nicht geben können, bis ein Medikament oder ein Impfstoff verfügbar ist“, so der gemeinsame Appell. „Eine zweite Infektionswelle würde zu einem weiteren großen Schaden für unsere Wirtschaft führen und damit Arbeitsplätze und Existenzen noch mehr gefährden.“

Bislang konnte eine Überlastung der Kliniken Ostalb verhindert werden. Patientinnen und Patienten mit COVID-19 erhielten in den drei Häusern in Aalen, Ellwangen und Schwäbisch Gmünd die notwendige angemessene stationäre und teils auch intensive Behandlung, sodass im Ostalbkreis wie auch bundesweit verglichen mit Italien, Frankreich oder Spanien deutlich weniger Todesfälle zu verzeichnen sind. „Natürlich ist uns bewusst, dass ein Lockdown keine dauerhafte Lösung sein kann. Es gilt, eine austarierte Lösung zu finden, die sowohl den Schutz unser aller Gesundheit als auch die Abminderung der wirtschaftlichen Folgen berücksichtigt“, betont Landrat Klaus Pavel. „Eine Lockerung mit Augenmaß, wie sie am Donnerstag dieser Woche zwischen den Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg und Bayern abgestimmt wurde, ist auch aus meiner Sicht sinnvoll. Eine maßvolle und stufenweise Rückkehr, verbunden mit einer laufenden Prüfung, wie sich diese Lockerungen auf das Infektionsgeschehen auswirken, ist das Gebot der Stunde! Dass die Corona-Pandemie noch in vollem Gange ist, zeigt die große Zahl an COVID-19-Infektionen, die wir im Ostalbkreis innerhalb der letzten Woche in Pflegeeinrichtungen zu verzeichnen hatten.“

Gemeinsam rufen Landrat Klaus Pavel, Professor Dr. Ulrich Solzbach, Dr. Ulrike Bopp-Haas, Dr. Sebastian Hock und Dr. Erhard Bode deshalb alle Bürgerinnen und Bürger auf, sich weiterhin in Geduld zu üben und sich diszipliniert an die Abstands- und Hygienevorschriften zu halten, damit die Einschränkungen der vergangenen Wochen nicht umsonst waren.

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Maskenpflicht beschließt die Landesregierung ab 27. April

Sechste Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung gültig ab 27. April: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Das Kabinett hat sich auf eine Pflicht zum Tragen von sogenannten „Alltagsmasken“ beim Einkaufen und im öffentlichen Personenverkehr ab 27. April verständigt. Außerdem soll die Notfallbetreuung für Kinder ausgebaut werden.

In der vergangenen Woche hatten sich die Ministerpräsidenten und die Kanzlerin bereits darauf verständigt, den Bürgern das Tragen von sogenannten Alltagsmasken in der Öffentlichkeit dringend zu empfehlen.

Maskenpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Personenverkehr
„Konkret heißt das: wir alle sind ab kommendem Montag verpflichtet, beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln Mund und Nase zu bedecken“, so Kretschmann. Damit sei ausdrücklich kein medizinischer Mundschutz gemeint, es genüge ein Schal, Tuch oder eine selbst gemachte oder gekaufte Stoffmaske.  „In diesen Zeiten ist das Tragen einer Alltagsmaske ein Symbol der Verantwortung; es zeigt, dass wir aufeinander Acht geben und alles tun, um die Folgen der Corona-Pandemie einzudämmen“, betonte Kretschmann.

Alle Informationen zur Maskenpflicht von der Landesregierung finden Sie hier:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/landesregierung-beschliesst-maskenpflicht/