Schwäbisch Gmünd (sv). Die Belastungen für Familien durch die Schließung der Kindertagesstätten seit Mitte März sind enorm. „Die Stadt Schwäbisch Gmünd wird die nun in Abstimmung mit den Trägern der Kindertagesstätten die vom Land vorgegebene Möglichkeit die Kitas mit bis zu 50 Prozent der Plätze wieder zu öffnen stufenweise umsetzen“ erklärt der Gmünder Oberbürgermeister Richard Arnold. „Dies trifft nun auf 54 Kindertagesstätten die rund 2 500 Kinder betreuen zu“ so Richard Arnold weiter.
„In einer Videokonferenz mit allen Trägern der Kindertagesstätten wurde das Verfahren entsprechend abgestimmt und wir haben uns auf Prioritäten zur Aufnahme der Kinder geeinigt“ führt der Erste Bürgermeister der Stadt, Dr. Joachim Bläse aus.
Folgende Prioritäten für die Platzvergabe wurden mit den Trägervertretern festgelegt:
Phase 1:
1. Kindeswohl (Feststellung durch örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe)
2. Beide Elternteile bzw. der Alleinerziehende in Berufen der kritischen Infrastruktur tätig
3. Beide Elternteile mit präsenzpflichtigen beruflichen Tätigkeiten außerhalb der Wohnung bzw. der Alleinerziehende
Phase 2:
4. Kindeswohl (Einschätzung durch die Fachkräfte):
- Kinder mit Behinderung
- Vorschulkinder
- Kinder, sofern ein laut ESU festgestellter erhöhter Förderbedarf besteht
- Kinder, die am Kolibri Programm etc. teilnehmen
- Plätze für künftige zugangsberechtigte Kinder werden mit eingeplant
Phase 3:
Platzvergabe, sofern noch Plätze zur Verfügung stehen, kann tage- oder wochenweise rollierend vergeben werden.
Auf der Basis der Vorgaben müssen nun in den Einrichtungen vor Ort individuelle Konzepte erarbeitet werden.
„Die Leitungen prüfen und entscheiden in Absprache mit dem Träger und ggf. mit der Stadt Schwäbisch Gmünd sehr gewissenhaft über die Platzvergabe. Sofern noch freie Plätze über die in den ersten beiden Phasen genannte Kreis vergeben werden können, sollen die Eltern durch die Kitaleitungen entsprechend informiert werden“, so Dr. Joachim Bläse weiter.
„Wir können bei einer Freigabe von 50 Prozent der Plätze vielen Kindern noch kein Angebot machen; weiter führen die Vorgaben des Landes dazu, dass jede Kindertageseinrichtung, abhängig von den räumlichen und personellen Ressourcen, die Aufnahme in der Einrichtung individuell regeln muss“, erläutert der Leiter des Amtes für Bildung und Sport und bittet dafür um das Verständnis der Eltern.
Weiterhin haben Kinder der ersten Phase einen vorrangigen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Alle weiteren Plätze können daher nur vorbehaltlich vergeben. Die Abrechnung der Elternbeiträge wird daher auf den Tag genau erfolgen und ein zwanzigstel des jeweiligen Monatsbeitrages umfassen.
In jeder Kita werden klare Regelungen für Abläufe vorgegeben so soll soweit als möglich keine Durchmischung der Gruppen erfolgen (feste Gruppen, gleiche Räume, Trennung der Gruppen im Außenbereich). Die Abhol- und Bringsituation wird ebenfalls mit Blick auf die Corona Pandemie strenger gehandhabt. Es besteht Maskenpflicht für Eltern, falls Kinder in der Einrichtung abgegeben werden, wenn möglich soll eine Übergabe am Eingang erfolgen. Das Land gibt weiter vor, dass Kinder und Fachkräfte täglich zum Gesundheitszustand befragt werden müssen. Hierüber und welche Kinder und Erwachsene in der Einrichtung anwesend sind, erfolgt in jeder Einrichtung eine tägliche Dokumentation, um mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu können.
Für Fragen der Eltern stehen die Einrichtungsleitungen, die Träger der jeweiligen Kindertageseinrichtung und das Amt für Bildung und Sport bei der Stadt Schwäbisch Gmünd gerne zur Verfügung.